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Derzeit werde in Uruguay verstärkt Aufträge für solare Warmwasseranlagen vergeben |
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Derzeit werden in Uruguay verstärkt Aufträge für solare Warmwasseranlagen vergeben. Möglich macht dies das Dekret 354/09 vom 3. August 2009, das Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften zu bestimmten Anteilen vom Gesamtvolumen ihrer Körperschaftssteuer über mehrere Jahre hinweg befreit, wenn sie in Erneuerbare Energien Technologien oder Energieeffizienzlösungen investieren. Die Bemessungsgrundlage ist gemäß dem genannten Dekret der aus der Investition erzielte steuerliche Gewinn, welcher bis zu 90% steuerbefreit wird. Des weiteren gibt es mit den Sonderabschreibungen in Deutschland vergleichbare Steuerermäßigungen für Investitionen. Der verrechenbare Anteil hängt u.a. von der Menge der ersetzten oder eingesparten Energie, der Arbeitsplatzschaffung sowie lokalen Wertschöpfungsanteilen ab. Basis sind hier die Investitionskosten und Nebenkosten, die bis zu 100% über das Aussetzen von Körperschaftssteuer zurückerstattet werden können. Es ist jedoch nicht möglich, beide vg. Steuerermäßigungen zu kumulieren. In den nächsten Wochen wird zudem die endgültige Verabschiedung des Energieeffizienzgesetzes erwartet. Konkrete Investitionsanreize und Regelungen werden hier nicht nur für den Neubau zur Pflicht sondern auch für die Altbausanierung gegeben. Uruguays Regierung sah sich gezwungen entsprechende Regelungen zu verabschieden, da ca. 20% der gesamten Importausgaben des Landes für Erdöl verwendet werden. Per Dekret 403/09 ist außerdem bereits am 24.08.2009 in Uruguay die Ausschreibung von 300MW Windenergie beschlossen worden. |