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Interessenvertretung vor Ort (Schlichtung, Inkasso) |
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Unsere Kammer ist Ihnen bei der aussergerichtlichen Eintreibung von Forderungen behiflich. In diesem Zusammenhang werden folgende Tarife angewandt (Fremdauslagen werden gesondert berechnet): | | | | Gegenstands- wert | Grundtarif | Erfolgs- honorar | | | | bis | 3.000 Euro | 210 Euro | 10% | von | 3.000 Euro | bis | 5.000 Euro | 230 Euro | 9% | von | 5.000 Euro | bis | 25.000 Euro | 260 Euro | 8% | | ab | 25.000 Euro | | | 300 Euro | 7% |
Mitglieder zahlen lediglich 50% des Grundtarifs. Zur Bearbeitung Ihrer Forderung müssen uns folgende Unterlagen bzw. Daten vorliegen: ausstehende Rechnungen, Korrespondenz, Adresse sowie Name der Kontaktperson.
Selbstverständlich können wir Ihnen ggf. auch Rechtsanwälte mit Deutsch- bzw. Englischkenntnissen nennen. Bei Einschaltung des Rechtsweges berechnen wir kein Erfolgshonorar. Die zitierten Honorare bzw. Grundtarife sind bei Übernahme des Auftrags fällig und auf unser Konto Nr. 1000 18 5345 bei der M.M. Warburg & Co., Hamburg - BLZ 20120100 zu überweisen.
Um mit der Bearbeitung Ihres Auftrags beginnen zu können, benötigen wir einen Nachweis Ihrer Zahlung (per Fax oder Kopie des über Online Banking erteilten Auftrags per Email).
Ansprechpartner:
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Irene Recknagel-Pesce |