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Die Gründung des MERCOSUR (Mercado Común del Cono Sur) ist als eine Reaktion Südamerikas auf die neuen Herausforderungen der Weltwirtschaft zu sehen und ist in seiner Konzeption deutlich vom Vorbild der Europäischen Gemeinschaft inspiriert. Bereits in den 50er Jahren wurden im lateinamerikanischen Raum mehrere Versuche wirtschaftlicher Integration unternommen, welche aber aufgrund wiederholter schwerwiegender makroökonomischer Störungen und Divergenzen in der politischen Entwicklung der Region ohne Erfolg blieben. Erst die im Laufe der 80er Jahre in vielen lateinamerikanischen Staaten vorgenommenen finanzpolitischen Kurswechsel und die schrittweise vollzogene Rückkehr zur parlamentarischen Demokratie schufen die Vorraussetzungen für neue Projekte regionaler wirtschaftlicher Integration. Der Vertrag von AsunciónAm 26.03.1991 unterzeichneten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay den Vertrag von Asunción. Sie legten damit den Grundstein für die Verwirklichung der weitreichenden Ziele des Mercosur: Die Schaffung einer Freihandelszone, einer Zollunion und in der Zukunft auch eines gemeinsamen Marktes. Auf wirtschaftspolitischer Ebene sollte der Vertrag folgende Ziele verwirklichen: Freier Verkehr von Gütern, Dienstleistungen und Produktionsfaktoren zwischen den 4 Mitgliedstaaten. Dieses Ziel soll unter anderem durch die Beseitigung aller Zölle und sonstiger Beschränkungen sowie von Maßnahmen gleicher Wirkung erreicht werden ein gemeinsamer Außenzoll und eine gemeinsame Handelspolitik gegenüber Drittstaaten Koordinierung der makroökonomischen und sektoralen Politiken zwischen den Mitgliedsländern (Außenwirtschafts-, Zoll-, Agrar-, Steuer-, Währungs-, Verkehrs-, und Industriepolitik) die Rechtsharmonisierung, vor allem im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes
1996 wurde Chile als assoziiertes Mitglied, und 1997 Bolivien mit dem selben Status in den Mercosur aufgenommen. Mit beiden Staaten wurden Programme zur Handelsliberalisierung vereinbart, welche durch den progressiven Abbau von Zollschranken und nichttarifären Handelshemmnissen nach Ablauf von 10 Jahren in die Verwirklichung einer Freihandelszone münden sollen. Mit Chile und Bolivien beträgt die geographische Ausdehnung des Mercosur 14,47 Mio. qkm und stellt mit über 230 Mio. Einwohnern mehr als 45% der Bevölkerung Lateinamerikas dar. In Montevideo beschlossen die Präsidenten Argentiniens, Brasiliens, Paraguays und Uruguays am 9.12.2005, Venezuela als fünftes Vollmitglied aufzunehmen. Am 4. Juli 2006 wurde das Protokoll über die Eingliederung des Landes in den MERCOSUR von dem venezolanischen Staatsoberhaupt Hugo Chávez und den anderen Mitgliedstaaten unterzeichnet. Dadurch ist Venezuela offiziell neues Vollmitglied des Blocks geworden. Die Etappen der IntegrationDer Vertrag von Asunción legte eine Übergangsphase für die Vorbereitung der Freihandelszone fest, welche bis zum 31.12.1994 verwirklicht werden sollte. Hierzu wurde ein sogenanntes Handelserleichterungsprogramm (Programa de Liberación Comercial) beschlossen, das eine schrittweise, lineare und automatische Reduzierung der Zölle und nicht-tarifären Handelshemmnisse vorsah. Die ersten Zollsenkungen im Rahmen dieses Programmes erfolgten zum 30. Juni 1991. Die vollständige Eliminierung der internen Handelshemmnisse sollten im Falle von Brasilien und Argentinien bis zum 31.12.1994, im Falle von Paraguay und Uruguay bis zum 31.12. 1995 vollzogen sein. Mit diesem Konzept der zwei Geschwindigkeiten wurde der unterschiedlichen Ausgangslage der beteiligten Volkswirtschaften Rechnung getragen. Gleichzeitig bestand jedoch für jeden Staat eine sogenannte Ausnahmeliste für "sensible" Erzeugnisse, die von der Automatik des Zollabbaus ausgenommen waren und für die ein gesondertes zeitlich gestrecktes Liberalisierungsverfahren galt. Heute besteht eine solche Ausnahmereglung nur noch für Paraguay (bis 2006). Die FreihandelszoneAm 1.1.1995 war, in Übereinstimmung mit dem Vertrag von Asunción, die Vorgabe des zollfreien Verkehrs von Gütern innerhalb des Mercosur zu einem Großteil realisiert. Die Schaffung der Freihandelszone konnte damals trotz der bestehenden, sukzessive abzubauenden Ausnahmeregelungen als vollendet betrachtet werden. Heute können bis auf die Sektoren Zucker und Automobil können alle Waren im Mercosur zollfrei gehandelt werden. Die ZollunionMit den Beschlüssen von Buenos Aires (August 1994) und Ouro Preto (Dezember 1994) wurde der normative Rahmen, der die zukünftige Verwirklichung des Mercosur in seiner handelspolitischen Dimension regeln sollte, weitestgehend vervollständigt. Die Mitgliedstaaten bilden seit dem 1.1.1995 offiziell eine Zollunion. In bezug auf diese Union wurde eine Serie von Maßnahmen mit dem Ziel beschlossen, die Handelspolitik des Mercosur gegenüber Drittstaaten zu harmonisieren. Die Basis der Union ist der durch den Rat von Buenos Aires festgelegte gemeinsame Außenzoll (Arancel Externa Común-AEC). ( Siehe auch "Zölle") |